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Notorische Tatsachen

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/275ÖJZ 2025, 882 Heft 14 v. 1.10.2025

§ 258 Abs 1 StPO (§ 281 Abs 1 Z 5 vierter Fall StPO)

Der Angekl hat ein Recht darauf, nicht von einer ihm uU unbekannten Gerichtsnotorietät im Tatsachenbereich überrascht zu werden.

15 Os 13/25p

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