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Besitzstörungsklage und weitergehendes Rechtsschutzbedürfnis

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2025/272ÖJZ 2025, 877 - 879 Heft 14 v. 1.10.2025

§§ 226, 454 ZPO

Das Rechtsschutzziel der petitorischen Klage geht über jenes der (nur der vorläufigen Interessenwahrung dienenden) Besitzstörungsklage hinaus, weil nur mit einem Urteil geklärt wird, ob der Beklagte allenfalls ein "Recht zur Störung" für sich in Anspruch nehmen kann.

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