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Fixkostenzuschuss - Betriebsübernahme oder Betriebserweiterung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/270ÖJZ 2025, 873 - 875 Heft 14 v. 1.10.2025

Art 18 B-VG; §§ 6 ff ABGB

Förderungsrichtlinien sind als rechtsgeschäftliche Willenserklärungen auszulegen, deren objektiver Erklärungswert mit Hilfe der Auslegungsregeln zu ermitteln ist.

Bei der Verordnung betreffend Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis € 800.000,- durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH handelt es sich hingegen um eine Rechtsverordnung iSd Art 18 B-VG, sodass für deren Auslegung die §§ 6 ff ABGB maßgeblich sind.

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