Art 23 2.1.2. ARB 2018
Im Allg Vertrags-Rechtsschutz sind ua Ansprüche aus schuldrechtlichen Verträgen "über bewegliche Sachen" gedeckt. Voraussetzung ist, dass der Vertrag im weitesten Sinn eine bewegliche Sache "betrifft".
7 Ob 10/25h
Art 23 2.1.2. ARB 2018
Im Allg Vertrags-Rechtsschutz sind ua Ansprüche aus schuldrechtlichen Verträgen "über bewegliche Sachen" gedeckt. Voraussetzung ist, dass der Vertrag im weitesten Sinn eine bewegliche Sache "betrifft".
7 Ob 10/25h
