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Schockschaden und Gefährdungshaftung

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2025/213ÖJZ 2025, 677 - 678 Heft 11 v. 29.7.2025

§ 1325 ABGB

Eine Haftung für Schockschäden von nahen Angehörigen kommt auch bei bloßer Gefährdungshaftung in Betracht. Entscheidend ist, dass die Verletzungshandlung in hohem Maß geeignet ist, die körperliche Integrität des Angehörigen zu beeinträchtigen. Eines (darüberhinausgehenden) besonderen Unrechtsgehalts der Schädigungshandlung bedarf es nicht.

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