Das U EuG 30. 11. 2022, T-101/18, Österreich/Kommission, wird aufgehoben. Der Beschluss (EU) 2017/2112 der Kommission v 6. 3. 2017 über die von Ungarn geplante Maßnahme/Beihilferegelung/Staatliche Beihilfe SA.38454-2015/C (ex 2015/N) für den Bau von zwei Kernreaktoren im Atomkraftwerk Paks II wird für nichtig erklärt.

