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Private Informationspflichtige Zur Geltung des IFG für öffentliche Unternehmen und andere Rechtsträger außerhalb der staatlichen Verwaltung

Schwerpunkt IFGAufsatzClaudia FuchsÖJZ 2025/142ÖJZ 2025, 908 - 914 Heft 15 v. 10.11.2025

Nach dem IFG sind auch "private Informationspflichtige" zur Herausgabe von Informationen über Antrag verpflichtet. Wie weitgehend indes nicht-staatliche Rechtsträger als Adressaten des Informationsfreiheitsrechts erfasst sind, ist in manchem - auch ganz grundlegendem - Zusammenhang noch klärungsbedürftig. Der Beitrag stellt einige Überlegungen zu damit in Verbindung stehenden Abgrenzungsfragen an.

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