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Informationsfreiheit vor den Verwaltungsgerichten Verfahrensrechtliche Besonderheiten für private Informationspflichtige nach dem IFG

Schwerpunkt IFGAufsatzHans Peter LehoferÖJZ 2025/143ÖJZ 2025, 914 - 920 Heft 15 v. 10.11.2025

Den Verwaltungsgerichten kommt nach dem IFG nicht nur die Entscheidung über Beschwerden gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden zu, sondern auch die (erstinstanzliche) Entscheidung über Streitigkeiten zwischen informationspflichtigen Unternehmen und Personen, die Zugang zu deren Informationen begehren. Anders als nach dem Auskunftspflichtgesetz haben die Verwaltungsgerichte in Verfahren nach dem IFG nicht bloß ein feststellendes Erkenntnis zu erlassen, sondern ausdrücklich die Verpflichtung zum Zugänglichmachen der Information auszusprechen.

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