Die Republik Polen hat durch das Verbot der Werbung für Apotheken und Apothekenverkaufsstellen und ihre Tätigkeiten in Art 94a Abs 1 polnisches Arzneimittelgesetz (AMG) gegen ihre Verpflichtungen aus Art 8 Abs 1 RL 2000/31/EG ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr") sowie aus Art 49 und 56 AEUV verstoßen.
C-200/24Kommission/Polen

