§ 1014 ABGB
Stellt der Arbeitnehmer im Homeoffice selbst Betriebsmittel zur Verfügung, hat er für diesen Aufwand gem § 1014 ABGB einen (Aufwand-)Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber.
Aufwandersatz ist kein Entgelt und bei der Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall nicht zu berücksichtigen.

