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200 % Zuschlag für Überstundenarbeit am Sonntag

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/100ÖJZ 2024, 354 Heft 6 v. 4.4.2024

Kollektivvertrag für Arbeiter der Elektrizitätsversorgungsunternehmungen

Der Kollektivvertrag für Arbeiter der Elektrizitätsversorgungsunternehmungen sieht für Überstunden, die an einem Sonntag geleistet werden, einen doppelten Zuschlag vor.

Zum einen normiert Abschn XVIII Pkt 6 lit c) KollV einen Zuschlag von 100 % für an einem Sonntag geleistete Überstunden und zum anderen sieht Abschn XVIII Pkt 7 lit a) KollV für Arbeiten am Sonntag einen Zuschlag von 100 % vor.

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