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Strafrechtliche Rehabilitierung und Entschädigung - ein neuer Erlass

ÖJZ aktuellAufsatzRobert FucikÖJZ 2024/33ÖJZ 2024, 195 Heft 4 v. 27.2.2024

Mit dem Bundesgesetz BGBl I 2023/152 (Rehabilitierungs- und EntschädigungsG) werden Personen, die wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Sexualkontakte aufgrund (enumerierter) diskriminierender (also nicht für Taten, die auch bei heterosexuellen Partnern strafbar wären) Strafbestimmungen (StG 1945 und StGB 1975) verurteilt oder - wenn auch ohne Verurteilung - verfolgt wurden, auf Antrag rehabilitiert und entschädigt.

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