§ 79 AußStrG
Ohne aufrechten Kontaktrechtsantrag kommt eine Geldstrafe für die Nichtbefolgung eines gerichtlichen Auftrags betreffend die Inanspruchnahme einer Eltern- und Erziehungsberatung nicht in Betracht.
5 Ob 100/23a
§ 79 AußStrG
Ohne aufrechten Kontaktrechtsantrag kommt eine Geldstrafe für die Nichtbefolgung eines gerichtlichen Auftrags betreffend die Inanspruchnahme einer Eltern- und Erziehungsberatung nicht in Betracht.
5 Ob 100/23a