vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Faktischer Geschäftsführer ist Mitglied des Leitungsorgans

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/249ÖJZ 2024, 877 - 880 Heft 14 v. 4.10.2024

§§ 28, 32 IO

Können aus der Insolvenzmasse alle Gläubiger befriedigt werden, wenn nur ein Teilbetrag des durch die angefochtene Rechtshandlung erlangten Vermögenswerts hinzukommt, so steht dem Anfechtungskläger nur dieser Teilbetrag zu.

Ein faktischer Geschäftsführer einer (insolventen) GmbH ist als Mitglied des Leitungsorgans der Schuldnerin "naher Angehöriger" der Schuldnerin iSd § 32 Abs 2 Z 1 IO. Gleiches gilt für dessen Ehefrau.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!