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Nachträgliche Milderung auch nach Zahlungsauftrag

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2024/177ÖJZ 2024, 575 Heft 9 v. 5.6.2024

§ 31a StGB (§ 410 Abs 1 StPO)

Da § 410 Abs 1 StPO keine zeitliche Einschränkung enthält, ist die nachträgliche Milderung des Verfalls iSd § 31a Abs 3 StGB auch nach der Erlassung des Zahlungsauftrags möglich, womit die Gerichte zur inhaltlichen Prüfung des Antrags verpflichtet sind.

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