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Auslegung unentgeltlicher Verträge und Prüfungsbefugnis des OGH bei Aufhebungsbeschlüssen der zweiten Instanz

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2024/167ÖJZ 2024, 562 - 564 Heft 9 v. 5.6.2024

§ 914 ABGB; §§ 503, 519 ZPO

Auch für unentgeltliche Verträge, daher auch für Schenkungsverträge, ist die Vertrauenstheorie und nicht die Willenstheorie maßgebend, sodass die Auslegung nach den §§ 914 f ABGB zu erfolgen hat.

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