vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Massenentlassungs-RL ist auch in Verbindung mit Art 27 und 30 GRC nicht unmittelbar zulasten des Einzelnen anwendbar

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturAndreas Kumin, Gregor MaderbacherÖJZ 2024/160ÖJZ 2024, 966 Heft 15 v. 23.10.2024

Art 1 Abs 1 iVm Art 2 RL 98/59 steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der die Beendigung der Arbeitsverträge einer Zahl von Arbeitnehmern, die die in diesem Art 1 Abs 1 vorgesehene übersteigt, aufgrund des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand nicht als "Massenentlassung" eingestuft wird und daher nicht zu der in diesem Art 2 vorgesehenen Information und Konsultation der Arbeitnehmervertreter führt. Ein mit einem Rechtsstreit zwischen Privaten befasstes nationales Gericht ist jedoch nicht verpflichtet, eine solche nationale Regelung unangewendet zu lassen, wenn sie mit Art 1 Abs 1 und Art 2 RL 98/59 unvereinbar ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!