vorheriges Dokument
nächstes Dokument

HYA ua II: Begründungspflicht bei Antrag und Genehmigung von Telefonüberwachung unionsrechtskonform

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturClaudia Fuchs, Irene KristlerÖJZ 2024/158ÖJZ 2024, 964 - 965 Heft 15 v. 23.10.2024

Art 15 Abs 1 RL 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (DatenschutzRL für elektronische Kommunikation) iVm Art 47 Abs 2 GRC ist dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, nach denen eine gerichtliche Entscheidung, mit der das Mithören, Abhören und Speichern von Kommunikation ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer genehmigt wird, unabhängig davon, ob ein begründeter Antrag der Strafverfolgungsbehörden vorliegt, selbst eine ausdrückliche schriftliche Begründung enthalten muss.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!