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Der Beweis der Unfreiwilligkeit in der Unfallversicherung Gedanken aus Anlass von OGH 7 Ob 35/24h

KurzbeitragAufsatzFelix ArtnerÖJZ 2024/148ÖJZ 2024, 875 - 876 Heft 14 v. 4.10.2024

A Ausgangslage und Sachverhalt

In der Unfallversicherung liegt der Versicherungsfall nach den gängigen AUVB dann vor, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

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