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Hemmung der Verjährung bei Interessenkollision des Vertreters einer Gesellschaft

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2024/133ÖJZ 2024, 432 - 435 Heft 7 v. 23.4.2024

§ 1494 ABGB; § 83 GmbHG

§ 1494 ABGB ist auch in Fällen analog anzuwenden, in denen zwar der Anspruchsgegner nicht selbst Mitglied des (Vertretungs-)Kollegialorgans ist, die als verbotene Einlagenrückgewähr zu qualifizierenden Zuwendungen aber wirtschaftlich betrachtet - weil seinem nahen Angehörigen zugewendet - als dem Vertreter zugekommen gelten.

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