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Verweis auf im Internet abrufbare Gerichtsstandsklausel

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2024/115ÖJZ 2024, 376 - 378 Heft 6 v. 4.4.2024

§ 25 EuGVVO 2012

Der alleinige Hinweis auf die auf einer Homepage abrufbaren AGB reicht - anders als die Verweisung im Geltungshinweis durch Hyperlink oder "click wrapping" bei Vertragsabschluss im elektronischen Weg - nicht als Nachweis einer klar und deutlich zum Ausdruck gekommenen Willenseinigung über eine Gerichtsstandsvereinbarung aus.

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