§ 61 StGB
Im Verfahren über eine NB, in dem sich die Kompetenz des OGH auf eine Richtigkeitskontrolle des erstinstanzlichen U beschränkt, ist das im Entscheidungszeitpunkt erster Instanz geltende Recht anzuwenden.
11 Os 107/23d
§ 61 StGB
Im Verfahren über eine NB, in dem sich die Kompetenz des OGH auf eine Richtigkeitskontrolle des erstinstanzlichen U beschränkt, ist das im Entscheidungszeitpunkt erster Instanz geltende Recht anzuwenden.
11 Os 107/23d
