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Schutzzweck des Behandlungsvertrags

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/106ÖJZ 2024, 361 - 363 Heft 6 v. 4.4.2024

§ 1295 ABGB

Der Schutzzweck des Behandlungsvertrags über die pränatale Diagnostik endet an der Grenze objektiver Voraussehbarkeit einer Gefährdung der Interessen des Vertragspartners. Der (behauptete) immaterielle Schaden eines Geschwisterkindes aus dem zu seinen Lasten erhöhten Betreuungsaufwand der Eltern für den gesundheitlich beeinträchtigten Bruder ist davon nicht umfasst.

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