§§ 758, 786 ABGB
Ein konkret Pflichtteilsberechtigter, dessen Anspruch auf Grundlage des Verlassenschaftsvermögens berechnet wird, hat einen Auskunftsanspruch (ua) gegen die Verlassenschaft in Bezug auf hinzuzurechnende Schenkungen.
§§ 758, 786 ABGB
Ein konkret Pflichtteilsberechtigter, dessen Anspruch auf Grundlage des Verlassenschaftsvermögens berechnet wird, hat einen Auskunftsanspruch (ua) gegen die Verlassenschaft in Bezug auf hinzuzurechnende Schenkungen.
