§§ 28, 29 IO
Die Einbringung eines Teilbetriebs in eine Gesellschaft, an welcher der Einbringende unmittelbar oder mittelbar allein beteiligt ist, erfüllt den Tatbestand des § 29 Z 1 IO nicht, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht überschuldet ist.
17 Ob 13/21t