Nach den Vorgaben des MRV 45/9 v 25. 1. 2023 sieht ein zur Begutachtung (bis 12. 5. 2023) versendeter Ministerialentwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Kommunikationsplattformen-Gesetz und das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert werden, insb folgende Änderungen des StGB vor: In § 207a StGB sollen Tatbestand und Tatobjekt .
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.