Deutschland: Keine Nichtehe von Kindern ohne begleitende Rechtsfolgen
Mit B 1. 2. 2023 hat das deutsche BVerfG zu 1 BvL 7/18 ausgesprochen, der Gesetzgeber sei grundsätzlich befugt, die inländische Wirksamkeit im Ausland wirksam geschlossener Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig zu machen und bei Unterschreiten dieses Alters im Zeitpunkt der Eheschließung ohne Einzelfallprüfung die Nichtigkeit der Ehe anzuordnen.