Im nachfolgenden Beitrag wird die systematische Ordnung des Leistungsstörungsrechts analysiert und gezeigt, wie die gesetzliche Ordnung des ABGB entscheidend verändert wurde, als die 3. Teilnovelle die Regelungen über den Verzug in den §§ 918 - 921 ABGB eingeführt hat. Vertieft wird zudem die Auseinandersetzung um die divergierenden Berechnungsansätze zur Ermittlung des Pekuniarinteresses nach § 921 Satz 1 ABGB.