In seinem Aufsatz "Zum Differenzanspruch beim Rücktritt eines Händlers vom Vertrag" (ÖJZ 2021, 765) bekämpfte die Meinung , nach der ein vom Vertrag zurücktretender Händler keinen Anspruch auf Ersatz der Differenz zwischen seinem Einkaufspreis und dem vereinbarten Verkaufspreis habe. Darauf reagierte mit der Abhandlung "Der Nichterfüllungsschaden oder ein Plädoyer für einen Abschied vom deliktsrechtlichen Denken" (ÖJZ 2022, 657). "Schadenersatz wegen Nichterfüllung: Ist das ABGB bei der Lösung von Rechtsfragen zu berücksichtigen?" (ÖJZ 2022, 926) lautete Duplik. In diesem Heft der ÖJZ äußert sich "Zur gesetzlichen Ordnung des Leistungsstörungsrechts des ABGB". hat über Vermittlung der ÖJZ seine in diesem Heft wiedergegebene Arbeit vor ihrem Erscheinen zur Verfügung gestellt. Daher kann dankenswerterweise die nachstehende Quadruplik ebenfalls in diesem Heft veröffentlicht werden.