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Das Pflichtenprogramm des Kinder- und Jugendhilfeträgers beim Abschluss von Unterhaltsvereinbarungen

Aus dem Österreichischen Juristischen Archiv (ÖJA)AufsatzStefan Perner, Martin SpitzerÖJZ 2023/42ÖJZ 2023, 259 Heft 5 v. 28.3.2023

Moritz Zoppel, ÖJA 2023/4, 66 unter www.rdb.at

Der Kinder- und Jugendhilfeträger ("KJHT") schließt als Vertreter des Kindes Vereinbarungen über die Höhe des gesetzlichen Unterhalts ab. In der Folge kommt solchen Vereinbarungen die Wirkung eines vor Gericht geschlossenen Vergleiches über die Höhe des Unterhalts zu.

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