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Vorprozessuale Kosten

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/13ÖJZ 2023, 56 Heft 1 v. 11.1.2023

§ 1 JN; § 41 ZPO

Vorprozessuale Kosten können auch dann mit selbständiger Klage geltend gemacht werden, wenn sie Inhalt einer privatrechtlichen Vereinbarung, insbesondere eines Vergleichs oder eines Anerkenntnisses, geworden sind und so ihren öffentlich-rechtlichen Charakter verloren haben.

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