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Anonymisierung im RIS-Justiz

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2023/12ÖJZ 2023, 55 - 56 Heft 1 v. 11.1.2023

§ 15 OGHG

Durch die Anonymisierungspflicht gem § 15 Abs 4 OGHG soll der Persönlichkeitsschutz von Parteien, Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten sichergestellt werden.

7 Ob 50/22m

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