§ 765 Abs 2, §§ 789, 790, 1487a ABGB
Die kurze Verjährungsfrist des § 1487a ABGB für den (subsidiären) Anspruch des verkürzten Pflichtteilsberechtigten auf Zahlung des Fehlbetrags gegen den Geschenknehmer beginnt in analoger Anwendung des § 765 Abs 2 ABGB frühestens ein Jahr nach dem Tod des Erblassers zu laufen.