Seit zumindest zehn Jahren steht das Datenschutzrecht im Zentrum juristischer Debatten. Meist geht es dabei um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die nach langen Vorarbeiten seit Mai 2018 anzuwenden ist. Weniger Beachtung findet, dass datenschutzrechtliche Geheimhaltungsinteressen auch durch das gerichtliche Strafrecht geschützt werden. Der folgende Beitrag analysiert daher, welche Tatbestände des gerichtlichen Strafrechts zumindest auch der Geheimhaltung personenbezogener Daten dienen, und versucht, diese Tatbestände nach datenschutzrechtlichen Kriterien zu systematisieren. Abschließend wird untersucht, wie sich die DSGVO auf dieses System auswirkt.