vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sonderurlaub nach der Dienstordnung B (DO.B) für die Ärzte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2022/78ÖJZ 2022, 615 - 617 Heft 12 v. 15.6.2022

§ 12a Abs 2 DO.B (§ 20 Abs 1 DO.B)

Nach der spezifischen Regelung des § 12a Abs 3 Z 4 DO.B sind Zeiten eines Sonderurlaubs für die Einstufung in das Gehaltsschema nicht anzurechnen. Diese Regelung verstößt weder gegen das Unionsrecht noch ist sie verfassungswidrig. Sie widerspricht auch nicht dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!