Im Falle der ao Auflösung des Lehrverhältnisses durch den Lehrherrn kommt der allgemeine Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG nicht zur Anwendung.
9 Ob A 104/21s
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Im Falle der ao Auflösung des Lehrverhältnisses durch den Lehrherrn kommt der allgemeine Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG nicht zur Anwendung.
9 Ob A 104/21s
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.