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Störungen der Wohnung durch Abwässer

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2022/24ÖJZ 2022, 229 - 231 Heft 4 v. 7.2.2022

§ 523 ABGB (§ 364 ABGB)

Die Klage nach § 364 Abs 2 ABGB ist ein Anwendungsfall der negatorischen Eigentums(freiheits)klage. Wenn ein Wohnungseigentümer im Rahmen der Ausübung seines ausschließlichen Benützungsrechts an einer bestimmten Wohnung Störungen verursacht, ist § 364 Abs 2 ABGB auch im Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern anwendbar. Negativfeststellungen zur Ursächlichkeit der Störung gehen zu Lasten des klagenden Wohnungseigentümers.

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