Ein behördliches Betretungsverbot (Lockdown I) steht der Anwendung des FAGG im Allgemeinen oder dem Rücktrittsrecht im Besonderen nicht entgegen.
9 Ob 39/22h
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Ein behördliches Betretungsverbot (Lockdown I) steht der Anwendung des FAGG im Allgemeinen oder dem Rücktrittsrecht im Besonderen nicht entgegen.
9 Ob 39/22h
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.