Der versicherungsrechtliche Begriff der "Gefahr des täglichen Lebens" ist nach stRsp so auszulegen, dass davon jene Gefahren, mit denen üblicherweise im Privatleben eines Menschen gerechnet werden muss, umfasst sind.
7 Ob 7/22p
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.