Eine Verletzung nachwirkender Vertragspflichten des Maklers bewirkt keine Mäßigung der Provision.
8 Ob 82/21y
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Eine Verletzung nachwirkender Vertragspflichten des Maklers bewirkt keine Mäßigung der Provision.
8 Ob 82/21y
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.