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Feststellungsinteresse und Fälligkeit der Versicherungsleistung

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2022/106ÖJZ 2022, 808 - 810 Heft 16 v. 17.8.2022

§ 228 ZPO; Art 7.7, 18 AUVB 2012

War der Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Leistungsablehnung durch den Versicherer noch nicht entstanden - etwa weil besondere Voraussetzungen für die Begründetheit des Anspruchs zum Zeitpunkt der Leistungsverweigerung noch nicht vorlagen -, bewirkt die Leistungsablehnung nicht die Fälligkeit des Versicherungsanspruchs.

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