Ausgangspunkt
Fremdwährungskredite werden in einer anderen Währung als Euro gewährt (vgl § 2 Abs 12 VKrG). Geht der Kreditnehmer eine sogenannte effektive Fremdwährungsschuld ein, muss er auch Fremdwährung zurückbezahlen.
Ausgangspunkt
Fremdwährungskredite werden in einer anderen Währung als Euro gewährt (vgl § 2 Abs 12 VKrG). Geht der Kreditnehmer eine sogenannte effektive Fremdwährungsschuld ein, muss er auch Fremdwährung zurückbezahlen.