vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Telefonischer Rechtsmittelverzicht wirkungslos

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/68ÖJZ 2021, 445 Heft 9 v. 26.4.2021

Eine mündliche RMErklärung ist zwar unmittelbar nach UVerkündung gegenüber dem Verhandlungsrichter möglich, nicht aber zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der dreitägigen Frist außerhalb der zum U führenden Gerichtssitzung. Ein telefonisch erklärter RMVerzicht ist - ebenso wie eine solche RMAnmeldung - unwirksam.

11 Os 110/20s

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!