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Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz als Revisionsgrund?

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2021/67ÖJZ 2021, 445 Heft 9 v. 26.4.2021

Ein Mangel des erstgerichtlichen Verfahrens, der in der Berufung nicht beanstandet wurde, kann in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden. Das gilt auch in jenen Fällen, in denen die Verfahrensrüge in der Berufung nicht gesetzmäßig ausgeführt wurde.

6 Ob 184/20g

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