Schenkung auf den Todesfall und Liegenschaftserwerb - Anmerkung zu OGH 30. 9. 2020, 5 Ob 122/20g (FN 1)
Reform und Status quo ante
Mit dem ErbRÄG 2015 wurde die Schenkung auf den Todesfall in § 603 ABGB doppelt authentisch interpretiert: Einerseits ist eine wirksame Schenkung "auch nach dem Tod des Geschenkgebers als Vertrag anzusehen"