vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auskunftsanspruch gegenüber einem Web-Mail-Anbieter

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2021/5ÖJZ 2021, 43 - 44 Heft 1 v. 22.12.2020

Der Auskunftsanspruch gem § 18 Abs 4 ECG gilt nach dem Gesetzeswortlaut gegenüber den in § 16 ECG genannten Diensteanbietern, sohin gegenüber Host-Providern. Ob der Anbieter eines Webmail-Dienstes als Host-Provider zu qualifizieren ist, bedarf in diesem Zusammenhang keiner abschließenden Beurteilung. Selbst unter der Annahme, dass ein Web-Mail-Anbieter nicht dem Haftungsregime des § 16 ECG, sondern dem des § 13 ECG unterworfen wäre, ist nämlich die analoge Anwendung des § 18 Abs 4 ECG geboten. (FN 1)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!