Die berühmte -Entscheidung des BGH ist auch in Österreich viel diskutiert worden, noch wenig aber ihr neben der Etablierung ungeschriebener HVKompetenzen zweiter wesentlicher Aspekt, nämlich das Recht jedes einzelnen Aktionärs, Unterlassung, Beseitigung und Feststellung von Eingriffen in Aktionärsrechte zu begehren. Der Beitrag untersucht die Begründung und Reichweite der individuellen Aktionärsklage im österreichischen Recht.