Anlässlich der zahlreichen Normprüfungsverfahren vor dem VfGH und dem BVerfG im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie untersucht dieser Beitrag Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes. Dabei erhellt sich, dass Österreich im Unterschied zu Deutschland grundsätzlich keinen Eilrechtsschutz in den Verfahren der verfassungsgerichtlichen Gesetzeskontrolle kennt. Welche Auswirkungen dies auf die Rechtskontrolle der Maßnahmen zur Einhegung der Verbreitung von SARS-CoV-2 zeitigt und ob sich das Fehlen einstweiligen Rechtsschutzes als nachteilig erwiesen hat, wird betrachtet und bewertet.