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Kein Unterlassungsanspruch bei Geruchsimmissionen mit geringer zeitlicher Dimension

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2021/48ÖJZ 2021, 349 Heft 7 v. 29.3.2021

Das Untersagungsrecht nach § 364 Abs 2 ABGB besteht nur, wenn die Immissionen das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung der Liegenschaft wesentlich beeinträchtigen. Beide Kriterien müssen kumulativ vorliegen, weshalb auch übermäßige Immissionen zu dulden sind, wenn sie die ortsübliche Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.

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