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Neuer Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2021/42ÖJZ 2021, 294 Heft 6 v. 15.3.2021

Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die geheim ist, weil sie weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen zu tun haben, allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist, die weiters von kommerziellem Wert ist, weil sie geheim ist, und die Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch die Person ist, die die rechtmäßige Verfügungsgewalt über diese Informationen ausübt.

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